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in der Rechtsanwaltskanzlei
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht anerkannter Streitschlichter Mediator
Ihnen darf ich auf diesen Seiten meine Rechtsanwaltskanzlei in Krefeld sowie auch meine Person vorstellen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie
hier die gesuchten Informationen finden und freue mich darauf, im Kontakt mit Ihnen auf genauere Fragen einzugehen. Lesen Sie hier die zwei speziellen Bereiche, über die sich meine Arbeit nahezu ausschließlich erstreckt, gleich ob in meiner Funktion als Fachanwalt oder als
anerkannter Streitschlichter oder als Mediator.
Fragen Sie ggf. auch nach den günstigen Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch. Dieses kostet in meinen Bereichen Arbeitsrecht (z.B. Kündigung, Kündigungsschutz) und Familienrecht (z.B. Trennung, Scheidung) im Regelfall nur 100,-Euro.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B.
Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro. Einen solchen Beratungshilfeschein (eine
besondere Form der ehem. Sozialhilfe) erhalten Sie kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen
Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei
mir schon vorliegen haben. Gerne teilt Ihnen meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.
Bitte beachten:
Die Kanzlei ist wegen Urlaubs geschlossen:
13.-21.05. + 06./ 07.06.2013
Aktuell: (Ausführlichere und weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Unterseiten.)
- Familienrecht: Der BGH hat am 27.02.2013 zur Anfechtbarkeit eines notariellen Ehevertrages entschieden.
- Arbeitsrecht: Das LArbG Düsseldorf hat am 26.03.2013 ausführlich zum Thema Mobbing entschieden.
- Arbeitsrecht:
Das BAG hat am 24.01.2013 für Arbeitnehmer positiv entschieden, wann das Kündigungsschutzgesetz auch noch Anwendung findet.
- Familienrecht:
Das OLG Saarbrücken hat sich am 23.01.2013 mit der Frage auseinander gesetzt, bis zu welchem Alter Kinder nicht beim anderen Elternteil übernachten sollten bzw. ab wann dies erst zulässig ist.
- Familiengericht: Das OLG Hamm hat am 17.01.2013 für eine berufliche Neuorientierung dem Unterhaltspflichtigen eine Zeit
von 3 Monaten zugesprochen.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 11.12.2012 zu der Frage von Zeugnisformulierungen entschieden.
- Familienrecht:
Die neue Düsseldorfer Tabelle mit Gültigkeit ab dem 01.01.2013 ist seit dem 05.12.2012 (Tag der Veröffentlichung im OLG Düsseldorf) bekannt und wird von mir berücksichtigt.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 14.11.2012 entschieden, unter welchen Umständen der Arbeitnehmer schon ab dem ersten Tag den
sog. “gelben Schein” einreichen muss und wann nicht.
- Familienrecht:
Der BGH hat am 19.09.2012 in einem weiteren Fall einer Scheidung entschieden, dass trotz vereinbarter Gütertrennung eine Zahlungspflicht bestand.
- Familienrecht:
Der BGH hat am 15.08.2012 zu einem Aspekt gegen den immer wieder auftretenden Missbrauch im Zugewinnverfahren entschieden.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 07.08.2012 entsprechend einer Entscheidung des EuGH (von Nov. 2011 - war mir bekannt) nun
festgelegt, bis wann Urlaubsansprüche auch bei sehr langer Krankheitszeit noch geltend gemacht werden können.
- Mediationsrecht:
Das Mediationsgesetz ist zum 26.07.2012 endlich in Kraft getreten. Inhaltlich bringt es für mich nichts neues, da ich meine Mediationen schon immer so geführt habe, wie es das Gesetz nun auch zwingend vorschreibt.
- Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.07.2012 zweimal zu sog. Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen
entschieden - in einem Fall waren sie unzulässig, in einem anderen aber zulässig.
Die sorgfältige Prüfung wie es im konkreten Fall bei Ihnen aussieht
ist daher notwendig.
- Familienrecht: Das BVerfG hat am 06.07.2012 drei Entscheidungen vom 18.06.2012 veröffentlicht in denen es um die sog.
fiktive Einkommenszurechnung beim Kindesunterhalt geht. Hiernach sind einige Unterhaltspflichtige zu Unrecht verurteilt worden.
- Familienrecht: Die Westdeutsche Zeitung hat zum Thema Patientenverfügung einen interessanten Artikel in ihrer Online-Ausgabe vom 13.06.2012 unter http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/gesundheit-ernaehrung/wachkoma-angehoerige-haben-kein-automatisches-mitspracherecht-1.1011846 veröffentlicht.
- Arbeitsrecht: Das ArbG Mönchengladbach hat am 28.02.2012 entschieden, dass eine zwar inhaltlich rechtmäßige Kündigung aus
mehreren formalen Gründen doch nicht wirksam ist.
Diese Entscheidung zeigt somit wieder einmal, wie wichtig es ist auf die vielen juristischen
Kleinigkeiten zu achten.
- Familienrecht: Auch im Februar 2012 hat die Stadt Krefeld trotz grundsätzlich hoher Einkünfte eines Kindes und
Schwiegerkindes (zusammen 6-stellig) auf die Geltendmachung von Elternunterhalt vollständig verzichtet.
- Familienrecht: Wussten Sie eigentlich, dass statistisch gesehen ca. die Hälfte aller Ehen (49,66 Prozent) wieder
geschieden werden (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de).
Dazu muss man genau genommen auch noch die
Trennungen der ganzen nichtehelichen Lebensgemeinschaften zählen, so dass sich schlussendlich sicherlich ca. 80 Prozent aller langjährigen Paare wieder
trennen, denn fast alle nichtehelichen Paare trennen sich entweder oder heiraten irgendwann.
Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Mediator und anerkannter Streitschlichter Preußischer Hut 29 47802 Krefeld
Telefon: 02151 - 622 700 Telefax: 02151 - 622 701 eMail: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de Kostenlose Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
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Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Website weder eine individuelle Auskunft, Beratung oder
Empfehlung noch einen dementsprechenden Rat oder Gutachten entspricht. Sollten Sie auf Basis dieser Informationen eine private
oder geschäftliche Entscheidung treffen wollen, so lassen Sie sich zuvor von mir beraten, damit Ihre individuellen Begleitumstände
in die Entscheidungsfindung einfliessen können.
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