|
|
|
in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht anerkannter Streitschlichter
Ihnen darf ich auf diesen Seiten meine Rechtsanwaltskanzlei in Krefeld sowie auch meine Person vorstellen. Ich wünsche Ihnen, dass
Sie hier die gesuchten Informationen finden und freue mich darauf, im Kontakt mit Ihnen auf genauere Fragen einzugehen. Lesen Sie hier die speziellen Bereiche, über die sich meine Arbeit nahezu ausschließlich erstreckt.
Fragen Sie ggf. auch nach den günstigen Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch. Dieses kostet in meinen Bereichen Arbeitsrecht
(z.B. Kündigung, Kündigungsschutz) und Familienrecht (z.B. Trennung, Scheidung) im Regelfall nur 100,-Euro. Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte
entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B.
Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro. Einen solchen Beratungshilfeschein (eine
besondere Form der Sozialhilfe) erhalten Sie kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen
Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei
mir schon vorliegen haben. Gerne teilt Ihnen meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.
Aktuell: (Ausführlichere und weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Unterseiten.)
- Arbeitsrecht:
Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat am 01.09.2010 noch einmal bestätigt, wie elementar wichtig die Einhaltung der Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung für die Einleitung eines Kündigungsschutzverfahrens ist.
- Familienrecht: Eigentlich ist das keine gesonderte Mitteilung wert, denn dass das BVerfG in seiner Pressemitteilung vom
17.08.2010 die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nun auch erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich mit ehelichen Partnerschaften gestellt hat, war
abzusehen und ist auch nur folgerichtig und gerecht.
- Familienrecht: Das BVerfG hat am 21.07.2010 (veröffentlicht am 03.08.2010) entschieden, dass Väter von nichtehelichen
Kindern nun auch das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können.
- Familienrecht: Der BGH hat am 30.06.2010 (veröffentlicht am 27.07.2010) zum nachehelichen Krankheitsunterhalt entschieden.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 22.07.2010 zu einem Teilaspekt hinsichtlich der Anfechtbarkeit von abgegebenen Erklärungen
des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit einer Kündigung entschieden.
- Familienrecht: Die am 21.07. + 03.02.2010 vom BGH getroffenen Entscheidungen betreffen die Rückforderungsmöglichkeiten
nach einer Scheidung von Ex-Schwiegereltern bzgl. Geschenken gegen ihr Ex-Schwiegerkind.
- Arbeitsrecht: Das Verwaltungsgericht Münster hat am 01.07.2010 (veröffentlicht am 14.07.2010) zur Frage entschieden, wann
die Arbeitszeit anfängt. Der dortige Rechtsgedanke ist auch auf andere Arbeitsverhältnisse übertragbar.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 07.07.2010 zur Frage der Geltung von alten Tarifverträgen im Falle des Betriebsübergangs
entschieden.
- Familienrecht: Der BGH hat am 26.05.2010 (veröffentlich am 07.07.2010) zur Frage der Abänderung eines nachehelichen
Unterhaltsvergleiches entschieden.
- Familienrecht: Der BGH hat am 25.06.2010 zur Frage der Sterbehilfe entschieden.
- Arbeitsrecht: Das BAG hat am 10.06.2010 zu der Frage der sog. Bagatellkündigungen entschieden.
- Familienrecht: Der BGH hat am 28.04.2010 (veröffentlicht 26.05.2010) zum Thema Befristung von Unterhaltsansprüchen auch
gegenüber den Sozialhilfeträgern entschieden.
- Familienrecht: Der BGH hat am 21.04.2010 (veröffentlicht am 21.05.2010) zur Frage des Betreuungsunterhaltes erneut
entschieden.
- Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.04.2010 zu der Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
entschieden.
- Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.03.2010 über die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten entschieden.
- Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.03.2010 zu der Frage von Schichtzulagen während dem Urlaub entschieden.
- Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.03.2010 zu der Frage entscheiden, wann Urlaubsansprüche finanziell
abzugelten sind und wann nicht.
- Familienrecht: Das OLG Düsseldorf hat am 17.03.2010 entschieden, dass im Ergebnis auch bei einer sehr kurzen Ehedauer (1
Tag reicht) unter Umständen ein unbefristeter, nachehelicher Unterhaltsanspruch entstehen kann.
- Familienrecht: Der BGH hat am 17.03.2010 (veröffentlicht am 19.03.2010) eine neue Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt
getroffen.
- Arbeitsrecht: Am 25.02.2010 hat das BAG eine weitere Klarstellung zur Diskriminierung wegen Alters gegeben.
- Familienrecht: Am 23.02.2010 wurde die Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 veröffentlicht, wann so etwas wie
Zugewinnausgleichsansprüche auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Partner untereinander bestehen und wann nicht.
- Familienrecht:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.02.2010 zu der Frage der sog. fiktiven Einkommenszurechnung beim Kindesunterhalt entschieden.
- Familienrecht: Am 05.02.2010 wurde der Staatsvertrag über einen neuen ehelichen Güterstand unterzeichnet.
- Arbeitsrecht: Am 19.01.2010 hat der EuGH im Arbeitsrecht ein klarstellendes Urteil hinsichtlich der Berechnung der
Kündigungsfristen verkündet.
- Familienrecht: Zum 01.01.2010 hat sich das Erb- und Pflichtteilsrecht geändert.
- Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht wurde erneut diskutiert ob es eine Untergrenze dafür geben soll, ab wann wegen eines
Diebstahls fristlos gekündigt werden darf.
- Familienrecht: Wussten Sie eigentlich, dass statistisch gesehen auf 1.000 Einwohner pro Jahr 4,6 Eheschließungen und
gleichzeitig 2,3 Ehescheidungen entfallen (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de).
Damit werden exakt die Hälfte aller Ehen wieder geschieden.
Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht sowie anerkannter Streitschlichter Preußischer Hut 29 47802 Krefeld
Telefon: 02151 - 622 700 Telefax: 02151 - 622 701 eMail: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de Kostenlose Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
|
|
|
Achtung: Bitte geben Sie bei eMails einen konkreten Betreff
und einen leicht identifizierbaren Absender ein, da ansonsten aus Sicherheitsgründen die Mail möglicherweise sofort gelöscht wird.
Die Übersendung von eMails und deren tatsächlicher Zugang bei mir erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Website weder eine individuelle Auskunft, Beratung oder
Empfehlung noch einen dementsprechenden Rat oder Gutachten entspricht. Sollten Sie auf Basis dieser Informationen eine private
oder geschäftliche Entscheidung treffen wollen, so lassen Sie sich zuvor von mir beraten, damit Ihre individuellen Begleitumstände
in die Entscheidungsfindung einfliessen können.
|
|
|
|
|