Ihnen möchte ich mich wie folgt vorstellen:

 

Zuerst habe ich Rechtswissenschaften (Jura) in Marburg studiert und anschließend - sogar zum Teil während meines Referendariates - Verwaltungswissenschaften (inhaltlich so etwas wie ein Studium für Führungskräfte) in Speyer.
Durch dieses zweite Studium habe ich auch den zusätzlichen Titel Mag. rer. publ. erworben.

Nahezu ausschließlich arbeite ich in meiner Tätigkeit als Anwalt im Familienrecht und im Arbeitsrecht, wobei zum Familienrecht auch Teile des Erbrechtes gehören.

Inzwischen ist zwar jeder deutsche Rechtsanwalt auch vor den Oberlandesgerichten zugelassen, doch habe ich schon lange vorher die besondere Zulassung hierfür besessen. Diese zusätzliche Erfahrung biete ich meinen Mandanten.

Weiterhin hat mir gerade das verwaltungswissenschaftliche Studium als zweites von mir erfolgreich absolviertes, universitäres Hochschulstudium einen vertieften Einblick auch in die personellen Abläufe von Unternehmen und das wirtschaftliche Handling von Firmen gewährt. Dies ist gerade im Arbeitsrecht sehr wichtig.
Ebenso konnte ich durch mein zweites Studium auch noch auf wissenschaftlicher Ebene meine schon vorhandenen und in anderen Bereichen vielfach praktizierten Fähigkeiten der Kommunikation und der zwischenmenschlichen Konfliktlösung weiter vertiefen. Diese hilft dann nicht nur im Rahmen einer gütlichen Trennung von Eheleuten oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern ist im Rahmen der gerichtlichen Prozessführung auch immer wieder taktisch gut einsetzbar.

Da ich gerade im Familienrecht seit über 10 Jahren überaus intensiv tätig bin, führe ich dort auch den Titel Fachanwalt für Familienrecht.
Insofern schaue ich mir auch täglich u.a. die aktuelle Rechtsprechung des BGH für Familiensachen an, um so zeitnah wie nur möglich in meinen Mandaten darauf reagieren zu können.
Die anwaltliche Beratung im Bereich des Familienrechtes beginnt manchmal schon mit einem Ehevertrag vor einer Heirat, auch wenn die häufigsten Fragen erst bei einer Trennung oder Scheidung aufkommen. Viele Mandanten schließen dann noch eine sog. verbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Das verhindert dann den berühmten Rosenkrieg und die Parteien sparen so ganz nebenher gleich viel Geld.

Gerade durch die Fähigkeit zur vorgerichtlichen Konfliktlösung kann ich häufiger gerichtliche und somit teure Auseinandersetzungen zu Gunsten der Mandanten vermeiden.
Diese Fähigkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung, insbesondere bei der bevorstehenden Trennung oder Scheidung mit den Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Zugewinn, ist auch ein massgeblicher Faktor in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter.
Von allen Rechtsanwälten Krefelds haben neben mir nur drei weitere Anwälte von der Präsidentin des Oberlandesgerichts die Ernennung zum Streitschlichter erhalten.
Dieses Amt und damit diese Zusatzqualifikation habe ich nun schon seit über 10 Jahren inne.

Dieser Zusammenfluss der durch den Fachanwaltstitel nachgewiesenen fachlichen Kompetenz im Familienrecht, zusammen mit den Erfahrungen als anerkannter Streitschlichter und den im zweiten Studium vertieft erworbenen Kenntnissen im Bereich der zwischenmenschlichen Kommunikation bewirkt neben der jahrelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwalt gerade im Bereich des Familienrechtes für den Mandanten eine optimale Vertretung.

Der zweite große Bereich meiner anwaltlichen Tätigkeit ist ebenso seit vielen Jahren der des Arbeitsrechtes. Deshalb bin ich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht .
Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und kenne daher auch die Tricks und Kniffe beider Seiten.
So berate und vertrete ich Mandanten seit Jahren von dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. der Gründung eines Unternehmens an über das bestehende Arbeitsverhältnis/ die laufende Geschäftstätigkeit/ bis hin zur Kündigung und Kündigungsschutzklage oder auf Arbeitgeberseite die ggf. erforderlich werdende Geschäftsaufgabe.
Damit begleite ich seit Jahren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in allen Phasen ihres beruflichen Lebens.

Wenn es noch nicht zur Kündigung oder Betriebsauflösung gekommen ist, dann hilft auch häufig meine Erfahrung als anerkannter Streitschlichter um eine Eskalation der Angelegenheit zu vermeiden. Selbst wenn z.B. die Kündigung schon ausgesprochen ist, kann in vielen Fällen trotzdem auf einer gütlichen Art und Weise die Angelegenheit doch noch ohne den totalen Streit beendet werden.

Ein Mensch kann nicht alles wissen, auch ein Anwalt nicht. Daher habe ich schon frühzeitig meine berufliche Tätigkeiten immer wie mehr spezialisiert und mich inzwischen auf die beiden Bereiche Familienrecht und das Arbeitsrecht beschränkt.
In diesen beiden Bereichen bin ich fast ausschließlich tätig und bilde mich hier auch  durchgängig stark fort. Mehrmals im Jahr besuche ich deshalb zusätzlich externe Fortbildungen. Daneben schaue ich mir auch täglich u.a. die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Senat für Familiensachen) und des Bundesarbeitsgerichtes an, um so zeitnah wie nur möglich für meine Mandanten darauf reagieren zu können. Dies bewirkt bei mir einen Wissensvorsprung von bis zu einigen Monaten, den ich schon mehrmals zu Gunsten meiner Mandanten verwenden konnte.

Durch das so seit Jahren immer wie mehr erworbene Spezialwissen kann ich für meine Mandanten Vorteile erwirken, die nicht zu erreichen wären, wenn ich mich als Anwalt über viele Rechtsgebiete verzetteln würde. Aus diesem Grunde habe ich mich auf diese beiden Bereiche spezialisiert und lehne Mandate aus anderen Bereichen rglm. ab.

Auch ist es ein großes Anliegen von mir das Juristendeutsch und die vielfältigen Gerichtsurteile und damit die anzuwendende Prozesstaktik in verständlicher Art und Weise mit den Mandanten zu besprechen. Hierfür nehme ich mir immer wieder viel Zeit.

Sowohl während als auch nach dem Studium sowie im Referendariat habe in mehreren Anwaltskanzleien in Ergänzung meiner Ausbildung dauerhaft gearbeitet. Seit Beendigung meines zweiten juristischen Staatsexamens und schon während meines zweiten Studiums der Verwaltungswissenschaften bin ich als Rechtsanwalt in Krefeld tätig.
Diese über 15-jährige, praktische Erfahrung kommt meinen Mandanten zu Gute.

So stehe ich für meine Mandanten auch in ständigem Kontakt und Austausch mit anderen Juristen und sonstigen in der freien Wirtschaft tätigen Personen.

Auch für die wichtige Ausbildung junger Menschen stehe ich zur Verfügung.
Indem meine Kanzlei einen von der IHK anerkannten Ausbildungsbetrieb darstellt und von mir zusätzlich auch noch Studenten und Rechtsreferendaren (m/w) verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung eingeräumt werden, versuche ich meinen Anteil gegen den Bildungsnotstand in Deutschland und jungen Menschen eine Chance für Ihre berufliche Zukunft zu geben.
Gleichzeitig hilft mir die Ausbildung der jungen Menschen natürlich auch, im Bereich meiner täglichen Kanzleiarbeit immer kreativ und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Stillstand ist für mich Rückschritt.

Privat engagiere ich mich zusätzlich seit über 25 Jahren ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Organisationen.

Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven.
Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie. Zur Not kenne ich dann auch ein paar fiese (aber natürlich zulässige) Tricks.

 

 

Sonderinformation:

  1. Arbeitsrecht: Der EuGH hat am 26.01.2012 zur Frage der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von befristeten Kettenarbeitsverträgen entschieden.
     
  2. Arbeitsrecht: Die Rheinische Post hat am 25.01.2012 einen kurzen Artikel zur arbeitsrechtlichen Kündigung verfasst. Diesen finden Sie hier.
     
  3. Arbeitsrecht: Das LArbG Hamm hat am 19.01.2012 über einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 500.000,-Euro wegen Mobbing entschieden.
     
  4. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 18.01.2012 zur Frage des Anspruches auf Weihnachtsgeld bei einer ausgesprochenen Kündigung entschieden.
     
  5. Arbeitsrecht + Familienrecht: Der Zinssatz für Verzugszinsen ist seit dem 01 .01.2012 auf 5,12 % (zwischen Gewerbetreibenden sogar auf 8,12 %) gestiegen.
    Die 5,12 % gelten z.B. für rückständigen Arbeitslohn wie auch für rückständige Unterhaltszahlungen.
     
  6. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 15.12.2011 zur Sozialauswahl bei Kündigungsschutzklagen entschieden.
     
  7. Arbeitsrecht: Das LArbG Düsseldorf hat am 23.11.2011 zur Frage der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei einem vorher vereinbarten Kündigungsverzicht entschieden.
    Hier wird erläutert wann das geht und wann nicht.
     
  8. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 15.11.2011 über eine weitere Formulierung in einem Zeugnis entschieden.
     
  9. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 10.11.2011 in einem weiteren Punkt entschieden, wann der Arbeitnehmer von einem geschlossenen Aufhebungsvertrag wirksam wieder zurück treten kann.
     
  10. Arbeitsrecht: Der EUGH (Europäische Gerichtshof) hat am 15.09.2011 im Ergebnis entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Tarifverträge hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsentgeldes (die rglm. zum Nachteil der Arbeitnehmer lauten) unwirksam sind.
     
  11. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 14.09.2011 zur Frage des Anspruches aus betrieblicher Übung trotz vertraglich vereinbartem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt entschieden.
     
  12. Arbeitsrecht: Das nieders. Oberverw.gericht (aufgrund einer besonderen Konstellation ausnahmsweise zuständig) hat am 14.09.2011 zur Frage der fristlosen Kündigung wegen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz entschieden - zu Gunsten des Arbeitnehmers.
    Zwar entspricht die dortige Begründung auch der der sonst zuständigen Arbeitsgerichte, doch ist sie trotzdem wichtig, da diesmal ein (sogar Ober-)Verwaltungsgericht entschieden hat.
     
  13. Arbeitsrecht: Das ArbG Krefeld hat am 08.09.2011 eine Aussage zur Folge einer Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers getroffen. Dieser Fall wurde zu Gunsten des Arbeitnehmers beurteilt.
     
  14. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 08.09.2011 eine Entscheidung zu kirchlichen Arbeitnehmern getroffen und hierin die strikten Regeln der Kirche etwas gelockert.
     
  15. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 17.08.2011 zur Frage und Wirksamkeit der pauschalen Überstundenabgeltung in einem Arbeitsvertrag Stellung genommen.
     
  16. Familienrecht: Das BVerfG hat am 10.08.2011 bestätigt, dass die bisherige Handhabung bei unterhaltsrechtlichen Berechnungen hinsichtlich des Zahlbetrages zutreffend war.
     
  17. Familienrecht: Der BGH hat am 08.08.2011 eine wichtige Entscheidung im Unterhaltsrecht veröffentlicht. Es geht um den nachehelichen Unterhaltsanspruch und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen er nach einer zwischenzeitlich neuen Partnerschaft wieder auflebt bzw. endgültig beendet bleibt.
     
  18. Familienrecht: Die am 02.08.2011 veröffentliche Entscheidung des BGH vom 15.06.2011 hatte ich am gleichen Tage schon zur Kenntnis genommen, inhaltlich besagt sie aber nichts neues, sondern die bisherige Rechtsprechung des BGH ist schlicht und ergreifend nur aufrecht erhalten worden.
    Formal ist zwar nun auch eine Nuance weiter geklärt, doch in der Sache hat sich nichts verändert.
     
  19. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 09.06.2011 zur Frage  entschieden wann die Arbeitszeit beginnt und dass eine andere Interpretation durch den Arbeitnehmer auch zur fristlosen Kündigung führen kann.
     
  20. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 09.06.2011 entschieden, dass die Berufung auf eine evtl. vorhandene Schwerbehinderung (und somit auch andere besondere gesetzliche Schutzregelungen) auch noch nach der 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage unter Umständen möglich sind.
     
  21. Familienrecht: Das OLG Düsseldorf hat am 07.06.2011 und am 28.06.2011 zu 2 Fragen des Versorgungsausgleiches (Rentenausgleich) bei der Scheidung entschieden. Die von den Amtsgerichten zur Vereinfachung gerne verwendete Praxis bei kleinen Anwartschaften auf einen Ausgleich zu verzichten wird damit in einigen Fällen beendet.
     
  22. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 11.05.2011 zur Frage der rechtlichen Wertung der bisher üblichen Freistellungserklärung entschieden. Diese Entscheidung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sehr wichtig. Die bisher übliche Formulierung kann nun ggf. sehr zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt werden. Arbeitgeber sollten ab sofort darauf achten.
     
  23. Familienrecht: Der BGH hat am 11.05.2011 zu der Frage entschieden, ob und wenn ja inwieweit sowohl die Aussteuer als auch sonstige im Eigentum eines Ehegatten stehende Hausratsgegenstände im Hausrats- und/ oder im Zugewinnausgleichsverfahren zu berücksichtigen sind.
     
  24. Arbeitsrecht: Das LAG Düsseldorf hat am 04.05.2011 mit dem Verweis auf europ. Recht gegen das deutsche Gesetz entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht im laufenden Jahr zwingend genommen werden müssen.
     
  25. Familienrecht: Der BGH hat am 06.04.2011 ganz neu zur Frage einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entschieden.
     
  26. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 15.03.2011 entschieden, dass im Regelfall auch Leiharbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Entleiher vor das Arbeitsgericht ziehen dürfen.
     
  27. Arbeitsrecht: Das BAG hat am 09.03.2011 zur Frage der Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Haushaltsbefristungen entschieden.
     
  28. Familienrecht: Der BGH hat am 04.03.2011 seine Entscheidung vom 16.02 .2011 veröffentlicht, in der es um die Klarstellung geht, wann ehebedingte Nachteile vorliegen und wann nicht.
     

Jeder Rat kostet Geld. Wenn Sie wissen möchten, was eine Beratung in Ihrem Fall kosten wird, dann rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine e-Mail an Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de.
Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro, wenn dies nicht sowieso schon von der Beratungshilfe abgedeckt ist.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro.
Einen solchen Beratungshilfeschein (eine besondere Form der Sozialhilfe) erhalten Sie kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei mir schon vorliegen haben.
Gerne teilt Ihnen meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.

Die Bereiche meiner beruflichen Tätigkeit sind das Familienrecht1 und das  Arbeitsrecht2 sowie ergänzend das Erbrecht3 (welches Teil meiner Ausbildung zum Fachanwalt zum Familienrecht war).

 1 beinhaltet insbes. Trennung, Scheidung,  Zugewinn, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Ehevertrag und
     Scheidungsfolgenvertrag sowie das Recht der Lebenspartnerschaften

 2 beinhaltet insbes. Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Abfindung
 3 beinhaltet insbes. Erbe, Erbrecht, Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung

 

Kostenlose Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend vorhanden.

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Hakes
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