Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren der andere Bereich meiner beruflichen Tätigkeit. Deshalb bin ich hier auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht fängt an mit der Gestaltung des Arbeitsvertrages, geht dann über eine evtl. Abmahnung bis hin zur Kündigung, Kündigungsschutzklage, der Frage einer Abfindung und dem Zeugnis.

Hierzu berate und vertrete ich Sie gerne - sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Die häufigsten Bereiche sind:

  • Abfindungs- und Aufhebungsverträge
    (Was sind die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages?)
  • Abmahnung
    (Ist die Abmahnung überhaupt wirksam? Sollte ich gegen sie vorgehen?)
  • Altersteilzeit
    (Wie vereinbare ich die Altersteilzeit? Wie wirkt sie sich für mich aus? Kann ich davon noch zurück treten? Kann ich auch in der Altersteilzeit gekündigt werden?)
  • Arbeitsvertragserstellung
    (Was sind die versteckten Klauseln im Arbeitsvertrag? Auf welche hat ein Arbeitnehmer rglm. Einfluss? Muss der Änderungskündigung zugestimmt werden?)
  • Betriebsübergang
    (Wie wirkt sich der Betriebsübergang für mich aus? Welche Formalien und Fristen muss ich beachten?)
  • Elternzeit
    (früher: Mutterschutz) (Wann muss ich sie beantragen? Muss ich danach wieder arbeiten gehen? Ab wann kann ich in der Elternzeit gekündigt werden?)
  • Kündigung
    (Ist die Kündigung wirksam? Sollte ich eine Klage erheben [3-Wochen-Frist beachten]? Was passiert mit und was ohne eine Klage?)
  • Bitte beachten Sie hier, dass es ggf. auch Sinn machen kann die Kündigung form- und fristgerecht zurück zu weisen. Die Frist hierfür beträgt zwischen 3 und 10 Tagen seit Erhalt der Kündigung. Daher sollten Sie bei Erhalt der Kündigung sofort mit mir Kontakt aufnehmen.

  • Lohn- und Gehaltsklage
    (Wie schnell komme ich an meinen Lohn? Muss ich auch arbeiten, obwohl ich keinen Lohn erhalte?)
  • Schwerbehinderung
    (Was sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Schwerbehinderung [sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer]? )
  • tarifvertragliche Ansprüche
    (Gelten die Ansprüche auch für mich, obwohl ich nicht in der Gewerkschaft bzw. dem Arbeitgeberverband bin?)
  • Teilzeit- und Befristungsverhältniss
    (Ist es überhaupt wirksam zustande gekommen? Hat der Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche und wenn ja, wie wieviel? Wie sind die Kündigungsfristen? Was ist beim Krankheitsfall?)
  • Zeugnis
    (Wie ist ein Zeugnis zu erstellen? Was muss darin stehen und was darf nicht darin stehen? Was bedeuten die jeweiligen Klauseln?)

 

In dem Bereich des Arbeitsrechtes werden von Seiten des Arbeitnehmers häufig die Probleme und deren Klärung in Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Kündigung als die Wichtigsten empfunden. Hier geht es dann um Fragen wie:

  • Ist diese überhaupt rechtmäßig?
  • Warum sollte vom Arbeitnehmer evtl. trotzdem [innerhalb der 3-Wochen-Frist] eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
  • Wenn sie schon rechtmäßig ist, bekomme ich dann wenigstens eine Abfindung? Wieviel Abfindung kann ich fordern?
  • Kann ich ggf. gleich eine neue Arbeit aufnehmen?
  • Ist mein Arbeitszeugnis richtig formuliert?

 

Von Seiten des Arbeitgebers geht es vielfach um andere Fragen wie z.B.:

  • Wie erstelle ich überhaupt einen Arbeitsvertrag, der meinen spezifischen Anforderungen genügt und die die Besonderheiten des Betriebes vollständig berücksichtigt?
  • Wie kann ich Probleme mit Arbeitnehmern beheben, ohne ihnen gleich zu kündigen?
  • Wie trenne ich mich von Arbeitnehmern (Abmahnung, Kündigung)? Welche Besonderheiten muss ich z.B. bei Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Eltern in Elternzeit berücksichtigen?
  • Muss ich eine Abfindung zahlen?

 

Für sowohl Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber bin ich gleichermaßen tätig. Deshalb kenne ich beide Seiten und kann häufiger für meine Mandanten noch zusätzliche Bonuspunkte erwirken, da ich eben auch die andere Seite gut kenne.
Ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung in Ihrem Fall überhaupt lohnt, muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Gerade für Arbeitgeber ist hier die Gefahr sehr groß und der Rat eines erfahrenen Fachanwaltes insofern sehr wichtig um zusätzliche Kosten so gering wie möglich zu halten.
Fragen Sie einfach bei mir nach.

Hier ist auch häufig die Vermeidung einer Eskalation der Situation das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter. So muss es selbst nach einer ausgesprochenen Kündigung nicht unbedingt zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, wenn meine Mandanten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten möchten.
Wenn die Sache aber einmal eskaliert ist und vor Gericht liegt und auch dann nicht mehr gütlich zu beenden ist, dann kenne ich zur Not auch ein paar fiese aber natürlich zulässige Tricks.

Auch ist es ein großes Anliegen von mir das Juristendeutsch und die vielfältigen Gerichtsurteile und damit die anzuwendende Prozesstaktik in verständlicher Art und Weise mit den Mandanten zu besprechen. Hierfür nehme ich mir immer wieder viel Zeit.

Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven.
Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie.

Hinsichtlich eines möglichen Gerichtsverfahrens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Arbeitsgerichtsverfahren rglm. recht schnell ein sog. Gütertermin vom Gericht festgesetzt wird und diesem Gütetermin häufig eine große Dynamik inne wohnt. Das bedeutet, dass sehr viele arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren schon im Gütetermin beendet werden. Daher ist es sehr wichtig, dass die Mandanten schon vor dem Gütetermin ausführlich die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit dem Anwalt besprechen um nicht von der Schnelligkeit der zu treffenden Entscheidungen überrascht zu werden.
Ich nehme mir daher immer schon vor den Verhandlungen ausreichend Zeit um möglichst viele Situationen schon vorab zu klären.

 

 

Aktuell:

  1. Der EuGH hat am 26.01.2012 zur Frage der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von befristeten Kettenarbeitsverträgen entschieden.
     
  2. Die Rheinische Post hat am 25.01.2012 einen kurzen Artikel zur arbeitsrechtlichen Kündigung verfasst. Diesen finden Sie hier.
    Allerdings sind meine Erfahrungen mit Gewerkschaftsvertretern (aus Arbeitnehmersicht) nicht so gut. Die Ergebnisse eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht sind meistens besser und häufig auch nicht mit Mehrkosten verbunden. Das bestätigt im Ergebnis auch die Rheinische Post selbst, dort auf der Unterseite 4.
     
  3. Das LArbG Hamm hat am 19.01.2012 über einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 500.000,-Euro wegen Mobbing entschieden.
     
  4. Das BAG hat am 18.01.2012 zur Frage des Anspruches auf Weihnachtsgeld bei einer ausgesprochenen Kündigung in Zusammenhang mit einer entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag entschieden.
     
  5. Der Zinssatz für Verzugszinsen ist seit dem 01.01.2012 auf 5,12 % (zwischen Gewerbetreibenden sogar auf 8,12 %) gestiegen.
    Die 5,12 % gelten z.B. für rückständigen Arbeitslohn.
     
  6. Das BAG hat am 15.12.2011 zur Sozialauswahl bei Kündigungsschutzklagen i.V.m. einer etwaigen Altersdiskriminierung entschieden. Wer ist mit welchen Kollegen vergleichbar?
     
  7. Das LArbG Düsseldorf hat am 23.11.2011 zur Frage der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei einem vorher vereinbarten Kündigungsverzicht entschieden.
    Hier wird erläutert wann das geht und wann nicht. Im Regelfall dürfte das nicht klappen.
     
  8. Das BAG hat am 15.11.2011 über eine weitere Formulierung in einem Zeugnis entschieden.
    Es zeigt sich daran wieder, dass die “Geheimsprache” in Zeugnissen nach wie vor ein großes und vor allem sehr wichtiger Bereich ist, der nicht unterschätzt werden sollte.
     
  9. Das BAG hat am 10.11.2011 in einem weiteren Punkt entschieden, wann der Arbeitnehmer von einem geschlossenen Aufhebungsvertrag wirksam wieder zurück treten kann.
     
  10. Der EUGH (Europäische Gerichtshof) hat am 15.09.2011 im Ergebnis entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Tarifverträge hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsentgeldes  (die rglm. zum Nachteil der Arbeitnehmer lauten) unwirksam sind.
    An dieser Entscheidung merkt man gerade im Arbeitsrecht wieder einmal, wie wichtig Europa auch für die deutschen Arbeitnehmer ist, selbst wenn sie beruflich sonst nichts mit dem Ausland zu tun haben.
     
  11. Das BAG hat am 14.09.2011 zur Frage des Anspruches aus betrieblicher Übung trotz vertraglich vereinbartem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt entschieden.
    Gerade zu diesem Punkt gibt es immer wieder scheinbar unterschiedliche Auffassungen und Entscheidungen.
     
  12. Das nieders. Oberverw.gericht (aufgrund einer besonderen Konstellation ausnahmsweise zuständig) hat am 14.09.2011 zur Frage der fristlosen Kündigung wegen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz entschieden - zu Gunsten des Arbeitnehmers.
    Zwar entspricht die dortige Begründung auch der der sonst zuständigen Arbeitsgerichte, doch ist sie trotzdem wichtig, da diesmal ein (sogar Ober-)Verwaltungsgericht entschieden hat.
     
  13. Das ArbG Krefeld hat am 08.09.2011 eine Aussage zur Folge einer Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers getroffen. Dieser Fall wurde zu Gunsten des Arbeitnehmers beurteilt.
     
  14. Das BAG hat am 08.09.2011 eine Entscheidung zu kirchlichen Arbeitnehmern getroffen und hierin die strikten Regeln der Kirche etwas gelockert.
     
  15. Das BAG hat am 17.08.2011 zur Frage und Wirksamkeit der pauschalen Überstundenabgeltung in einem Arbeitsvertrag Stellung genommen.
     
  16. Das BAG hat am 09.06.2011 zur Frage  entschieden wann die Arbeitszeit beginnt und dass eine andere Interpretation durch den Arbeitnehmer auch zur fristlosen Kündigung führen kann. Speziell ging es in diesem Fall um die Frage ob das Befahren des Firmenparkplatzes oder erst das Betreten des Firmengebäudes insofern maßgeblich ist.
     
  17. Das BAG hat am 09.06.2011 entschieden, dass die Berufung auf eine evtl. vorhandene Schwerbehinderung (und somit auch andere besondere gesetzliche Schutzregelungen) auch noch nach der 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage unter Umständen möglich sind.
     
  18. Das BAG hat am 11.05.2011 zur Frage der rechtlichen Wertung der bisher üblichen Freistellungserklärung entschieden. Diese Entscheidung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sehr wichtig. Die bisher übliche Formulierung kann nun ggf. sehr zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt werden. Arbeitgeber sollten ab sofort darauf achten.
     
  19. Das LAG Düsseldorf hat am 04.05.2011 mit dem Verweis auf europ. Recht gegen das deutsche Gesetz entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht im laufenden Jahr zwingend genommen werden müssen.
     
  20. Das BAG hat am 15.03.2011 entschieden, dass im Regelfall auch Leiharbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Entleiher vor das Arbeitsgericht ziehen dürfen.
    Diese Entscheidung ist gerade für die Leiharbeitnehmer sehr von Vorteil, da somit auch eine ganze Reihe von Arbeitnehmerschutzvorschriften auch für sie gelten.
     
  21. Das BAG hat am 09.03.2011 zur Frage der Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Haushaltsbefristungen entschieden. In diesem Fall ging es um ein befristetes Arbeitsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit. Die Befristung wurde für unwirksam erklärt.
     
  22. Das LAG Köln hat am 18.02.2011 zur Frage der Gewichtung der sozialen Aspekte (das sind die Gründe, auf die eine Kündigung gestützt werden darf) im Rahmen einer Kündigung entschieden. Hier ging es konkret um den Punkt, ob Alter oder unterhaltspflichtige Kinder wichtiger sind.
     

Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Arbeitsrecht:

Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung.
Diese kostet in arbeitsrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro und wird zudem auch noch in voller Höhe angerechnet, wenn ich in der gleichen Angelegenheit weiter für Sie tätig bin.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einen Beratungshilfeschein mit.

Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro.
Einen solchen Beratungshilfeschein (eine besondere Form der ehem. Sozialhilfe) erhalten Sie kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei mir schon vorliegen haben.
Gerne teilt Ihnen meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.

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Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine e-Mail an:  Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de.

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