Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren der andere Bereich meiner beruflichen Tätigkeit. Deshalb bin ich hier auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der Haupttätigkeitsbereich eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ist in Zusammenhang mit einer Kündigung.
Deshalb möchte ich hier ein paar Fragen kurz ansprechen, wobei die nachfolgenden Antworten natürlich nicht abschließend sind und auch keine Beratung in Ihrem konkreten Fall ersetzen.

Darf meine Firma mir betriebsbedingt kündigen?
Eine solche Kündigung ist rglm. nur zulässig, wenn der Arbeitgeber tatsächlich und nachweislich mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt als er auf längere Sicht tatsächlich benötigt. Auch eine andere Beschäftigung darf es für Sie nicht in dem Betrieb geben.
Die juristischen Anforderungen die hier an den Arbeitgeber gestellt werden sind groß. Zudem vergrößern sie sich noch erheblich, wenn der Arbeitnehmer geschickt vorträgt.
Möglicherweise greift bei Ihnen sogar das Kündigungsschutzgesetz ein, so dass dann auch noch Vergleichsbewertungen vorher durchgeführt worden sein müssen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Formal besteht so ein Anspruch auf Abfindung nur sehr selten, in der Praxis ist die Zahlung einer Abfindung aber schon fast die Regel.
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach vielen Gesichtspunkten, wie insbesondere die Dauer Ihrer Beschäftigung. Es gibt jedoch noch eine Vielzahl von weiteren Aspekten, die zu einer Verringerung aber auch zu einer vielfachen Steigerung führen können. Hier kann manchmal ein taktisch gut überlegtes Vorgehen nicht nur vier- sondern häufig sogar fünfstellige Abfindungsbeträge ergeben.

Mein Arbeitgeber setzt mich unter Druck. Was soll ich tun?
Um alles in der Welt Ruhe bewahren ! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen sondern überlegen Sie zuerst gründlich. Hierbei sollten Sie sich auch vor einer Entscheidung anwaltlich beraten lassen, denn nur der Fachanwalt hat die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen um die Chancen und Risiken auszuloten. Dafür ist der Arbeitsplatz in der heutigen Zeit einfach zu wichtig, um ihn unnötig zu riskieren. Manchmal gibt es ja auch Lösungen, an die auch der Arbeitgeber vorher noch gar nicht gedacht hat.

Soll ich einem Aufhebungsvertrag zustimmen?
Meistens lautet hier die Antwort schlichtweg: Nein
Bei einem Aufhebungsvertrag besteht z.B. die Gefahr, dass Ihnen die Agentur für Arbeit eine Mitwirkung bei der Kündigung unterstellt, was zu einer Sperrzeit beim anschließenden Bezug von ALG I führen kann.
Wenn in Ihrem Fall aber trotzdem ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein sollte, dann empfehle ich zumindest durch die Verwendung von entsprechenden Klauseln die Gefahr einer anschließenden Sperrzeitverhängung erheblich zu verringern, wenn nicht auf anderem Wege sogar ganz auszuschließen.

Was soll ich machen, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Bei einer fristlosen Kündigung sollten Sie sofort (!) zum Anwalt gehen, bei einer fristgerechten Kündigung so schnell wie möglich.
Die Frist für eine evtl. Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen, es gibt aber auch noch eine Reihe von weiteren Fristen die kürzer sind und ebenso beachtet werden müssen.
Wenn die Klage evtl. noch vermieden oder auch anders vorgegangen werden sollte, dann kostet das Zeit, auch wenn die 3-Wochen-Frist läuft. Deshalb empfehle ich immer in spätestens einer Woche nach Zugang der Kündigung beim Anwalt gewesen zu sein. Vergessen Sie hierbei bitte nicht ggf. auch den Umschlag mitzubringen, in dem die Kündigung steckte.

Wie verstehe ich mein Zeugnis?
Die Zeugnissprache ist fast schon eine Geheimsprache die aber der Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt.
Der Anwalt, aber häufig auch der zukünftige Chef kann aus dem was im Zeugnis steht und insbesondere aus dem, was nicht formuliert ist erkennen, wie Sie wirklich bewertet werden. Es gibt verschiedene Bereiche die in einem Zeugnis unterschiedlich angesprochen werden können. Auch die Nennung bzw. Nichtnennung eines Bereiches ist dann eine Aussage.
Bei der Übersetzung Ihres Zeugnisses helfe ich Ihnen gerne ebenso, wie bei dem Verfahren überhaupt erst ein Zeugnis zu bekommen welches für Sie kein sprichwörtlicher Bummerang wird.

 

Für sowohl Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber bin ich gleichermaßen tätig. Deshalb kenne ich beide Seiten und kann häufiger für meine Mandanten noch zusätzliche Bonuspunkte erwirken, da ich eben auch die andere Seite gut kenne.
Ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung in Ihrem Fall überhaupt lohnt, muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden.
Fragen Sie einfach bei mir nach.

Hier ist auch häufig die Vermeidung einer Eskalation der Situation das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter. So muss es selbst nach einer ausgesprochenen Kündigung nicht unbedingt zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, wenn meine Mandanten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten möchten.
Wenn die Sache aber einmal eskaliert ist und vor Gericht liegt und auch dann nicht mehr gütlich zu beenden ist, dann kenne ich zur Not auch ein paar fiese aber natürlich zulässige Tricks.

Auch ist es ein großes Anliegen von mir das Juristendeutsch und die vielfältigen Gerichtsurteile und damit die anzuwendende Prozesstaktik in verständlicher Art und Weise mit den Mandanten zu besprechen. Hierfür nehme ich mir immer wieder viel Zeit.

Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven.
Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie.

Hinsichtlich eines möglichen Gerichtsverfahrens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Arbeitsgerichtsverfahren rglm. recht schnell ein sog. Gütertermin vom Gericht festgesetzt wird und diesem Gütetermin häufig eine große Dynamik inne wohnt. Das bedeutet, dass sehr viele arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren schon im Gütetermin beendet werden. Daher ist es sehr wichtig, dass die Mandanten schon vor dem Gütetermin ausführlich die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit dem Anwalt besprechen um nicht von der Schnelligkeit der zu treffenden Entscheidungen überrascht zu werden.
Ich nehme mir daher immer schon vor den Verhandlungen ausreichend Zeit um möglichst viele Situationen schon vorab zu klären.

 

 

Aktuell:

  1. Das BAG hat am 22.07.2010 zu einem Teilaspekt hinsichtlich der Anfechtbarkeit von abgegebenen Erklärungen eines Arbeitnehmers in Zusammenhang mit seiner Kündigung entschieden. Hier ging es auch die Frage der Zulässigkeit einer arbeitgeberseitigen Drohung mit einem Strafverfahren.
     
  2. Das Verwaltungsgericht Münster hat am 01.07.2010 (veröffentlicht am 14.07.2010) zur Frage entschieden, wann die Arbeitszeit in Hinblick auf die Vorbereitungshandlungen, wie z.B. das Anziehen der Arbeitskleidung, anfängt. Der dortige Rechtsgedanke ist auch auf andere Arbeitsverhältnisse übertragbar.
     
  3. Das BAG hat am 07.07.2010 zur Frage der Geltung von alten Tarifverträgen im Falle des Betriebsübergangs entschieden. Unter Umständen wird ein Tarifvertrag der alten Firma nicht von der neuen Firma übernommen.
     
  4. Das BAG hat am 10.06.2010 zu der Frage der sog. Bagatellkündigungen entschieden. Diese sind nicht grundsätzlich unwirksam, sondern es spielen eine ganze Reihe von Aspekten eine Rolle im Einzelfall.
    Wie das in Ihrem Fall zu werten ist kann nur in einem ausführlichen Gespräch erarbeitet werden.
     
  5. Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.04.2010 zu der Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes entschieden. Es gibt insofern, ggf. gegen den Vertragstext, rechtlich verbindliche und rechtlich unverbindlichen Teile einer solchen Regelung.
    Wie sich dieses Urteil auf Ihren konkreten Fall auswirkt erläutere ich Ihnen gerne.
     
  6. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.03.2010 über die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten entschieden. In diesem Fall ging es jedoch nur um die Frage der Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen.
     
  7. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.03.2010 zu der Frage von Schichtzulagen während dem Urlaub entschieden.
     
  8. Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.03.2010 zu der Frage entscheiden, wann Urlaubsansprüche finanziell abzugelten sind und wann nicht. Es wird unterschieden zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub, ggf. erhöht um den Schwerbehindertenzuschlag und den tariflichen Regelungen. Letztere sind sicherlich vergleichbar mit vertraglichen Regelungen.
     
  9. Am 25.02.2010 hat das BAG eine weitere Klarstellung zur Diskriminierung wegen Alters gegeben.
    Der dort zu Grunde liegende Fall bietet sich nach meiner Meinung sehr für eine europarechtliche Entscheidung an, denn die Begründung des BAG finde ich etwas fragwürdig. Zum Thema der Diskriminierung wegen Alters hat der EuGH erst am 19.01.2010 (s.u.) eine wichtige Entscheidung getroffen und dort der deutschen Rechtsprechung eine sprichwörtliche Ohrfeige gegeben.
    Gerne spreche ich auch mit Ihnen Ihre Probleme mit einer evtl. Altersdiskriminierung durch.
     
  10. Am 19.01.2010 hat der EuGH im Arbeitsrecht ein klarstellendes Urteil hinsichtlich der Berechnung der Kündigungsfristen verkündet.
    Damit haben die von mir schon häufiger vor den Arbeitsgerichten geführten Diskussionen hinsichtlich der Berufszeiten vor dem 25. Lebensjahr (in denen ich im Nachhinein die Auffassung des EuGH vertreten habe) endlich ein Ende.
     
  11. Im Arbeitsrecht wurde diskutiert ob es eine Untergrenze dafür geben soll, ab wann wegen eines Diebstahls fristlos gekündigt werden darf.
    Nun steht es fest: Eine feste Untergrenze gibt es nicht und es kommt jeweils auf den Einzelfall an.
     

 

Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Arbeitsrecht:

Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung.
Diese kostet in arbeitsrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro und wird zudem auch noch in voller Höhe angerechnet, wenn ich in der gleichen Angelegenheit weiter für Sie tätig bin.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einen Beratungshilfeschein mit.

Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro.
Einen solchen Beratungshilfeschein erhalten Sie kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei mir schon vorliegen haben.
Gerne teilt Ihnen meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.

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