Erbrecht

 

Stichwort: Erbrecht

Im Rahmen meiner Beratung und Vertretung im Erbrecht (welches auch Teil meiner zusätzlichen Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht war) geht es nicht nur um die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen nach dem Anfall einer Erbschaft sondern auch um die ausführliche Hilfe bei der individuellen Festlegung der Erbfolge. der Aufsetzung von Testamenten, die Fragen zum Pflichtteil und somit insgesamt die Regelung über den Nachlass.

So sollten bei der Erbschaftsplanung z.B. folgende Punkte beachtet werden:

  • Wie ist in meinem Fall die gesetzliche Erbfolge und was passiert, wenn ich nichts regele?
  • Ich möchte bestimmen, wer nach meinem Ableben Erbe wird.
  • Mein Vermögen soll gerecht an meine Nachkommen verteilt werden.
  • Ich will Erbstreitigkeiten vermeiden.
  • Ich möchte, dass mein Ehegatte Alleinerbe wird und erst nach dessen Ableben unsere Kinder erben.
  • Mein Ehegatte/ Lebensgefährte soll auch nach meinem Ableben in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
  • Ich möchte meinen Vermögen so strukturieren, dass mein Nachlass in meinem Sinn problemlos verteilt werden kann.
  • Ich möchte bereits vor meinem Ableben meinen Erben etwas zukommen lassen.
  • Ich möchte, dass meine Kinder/ Enkelkinder erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über ihr Erbe verfügen können.
  • Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
  • Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
  • Ich möchte, dass die Familientradition erhalten bleibt.
  • Ich möchte (einen Teil) mein(es) Vermögen(s) einem "guten Zweck" zuführen.
  • Ich möchte die Erbschaftssteuer minimieren.
  • ...

Falls Sie Erbe einer Person mit Schulden geworden sind, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Frist von 6 Wochen für die Erbausschlagung einhalten.
Hierzu sollten Sie aber in jedem Falle vorher anwaltlichen Rat einholen.

Sollte im Erbrecht die Hinzuziehung eines Notars notwendig werden (z.B. bei einer Übertragung einer Immobilie im Wege des vorzeitigen Erbausgleiches), so kann ich auf die langjährige Zusammenarbeit mit zwei krefelder Notaren verweisen.
Gerade durch diese intensive und langjährige Zusammenarbeit sind unnötige Reibungsverluste ausgeschlossen. Für den Mandanten übernehme ich dann den Kontakt und die Kommunikation mit dem Notar gemäß den Wünschen des Mandanten. Auch prüfe ich jeweils die nach unseren Vorgaben erstellten Entwürfe des Notars ob diese juristisch auch genau das beinhalten, was der Mandant wirklich möchte.

Auch ist es ein großes Anliegen von mir das “Juristendeutsch” und die vielfältigen Gerichtsurteile und damit die anzuwendende Prozesstaktik in verständlicher Art und Weise mit den Mandanten zu besprechen. Hierfür nehme ich mir immer wieder viel Zeit.

Auch um qualitativ hochwertigste Beratung und Vertretung auch weiterhin gewährleisten zu können, habe ich den Fachanwaltskurs Familienrecht erfolgreich absolviert, der auch das Erbrecht mit umfasst.

Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven.
Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie.

 

Nebenbei angemerkt: Die kleinen Karten für einen Organspendeausweis (siehe www.organspende.de) nebst Informationen dazu liegen im Wartezimmer für Sie kostenlos aus.

 

Stichworte: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bevor es zum Erbfall kommt ist es aber auch möglich, dass Sie z.B. aufgrund eines Unfalles nicht mehr selbst für sich entscheiden oder ihren Willen gegenüber Dritten äußern können.
In einem solchen Fall benötigen Sie eine rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht !

Für meine Mandanten habe ich auch die Möglichkeit die Vorsorgevollmacht  zentral registrieren zu lassen, damit Vormundschaftsgerichte und Betreuungsbehörden die Möglichkeit haben festzustellen, ob im konkreten Fall eine Vollmacht erteilt wurde.

Was es mit den beiden oben genannten Erklärungen genau auf sich hat, worauf Sie bei deren Erstellung achten müssen und auf Wunsch auch die Hilfe bei der Erstellung selbst ist eine schwierige und vor allem individuelle Angelegenheit.
 

Besonderheit:

  1. Zum 01.01.2010 hat sich das Erb- und Pflichtteilsrecht geändert.
    Gerne erläutere ich Ihnen insofern die Besonderheiten für Ihren speziellen Fall.
     
  2. Es besteht auch die Möglichkeit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über mich zentral für die gesamte BRD registrieren zu lassen.

 

Dies biete ich meinen Mandanten.

<- Familienrecht   Arbeitsrecht ->

Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine e-Mail an:  Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de.

Rechtsanwaltskanzlei Hakes
Ihr Rechtsanwalt in Krefeld

Preußischer Hut 29 - 47802 Krefeld
Telefon +49-2151-622700
Telefax +49-2151-622701
eMail: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de