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Stichwort: Familienrecht
Ob Trennung und Scheidung (Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) oder dem Erbrecht und Testamentsgestaltung,
regelmässig ist anwaltlicher Rat gefragt. Dieser Rat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, damit keine Fristen versäumt werden und die eigene (auch
zukünftige) Rechtsposition so gut wie möglich gesichert wird. Immerhin ist Recht haben und Recht bekommen leider nicht immer identisch.
Weiterhin ist es für mich zunächst immer wichtig, genau das heraus zu finden, was die Mandanten wirklich wollen und nicht sofort zum
Gericht zu laufen. Denn gerade im Familienrecht sind die nicht direkt finanziell bezifferbaren Punkte von grosser Bedeutung. Nur wenn die Gegenseite den
berechtigten Forderungen meiner Mandanten nicht nachkommt, empfehle ich die Streitschlichtung über die Gerichte.
Insbesondere in Fällen des Scheiterns von Ehen/ Lebenspartnerschaften sind schmerzvolle Konflikte zu oft die nicht notwendigen
Begleiterscheinungen, welche häufig auch über die juristische Trennung noch fortwirken, so dass gerade im Familienrecht nicht nur die fachliche Kompetenz eines
Anwaltes wichtig ist, sondern für eine exzellente Beratung es auch soziale Fähigkeiten und ein Gespür für die seelische Situation der Mandanten erfordert.
Hier ist auch häufig die Vermeidung einer Eskalation der ganzen Angelegenheit das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meiner Funktion als anerkannter
Streitschlichter.
Auch ist es ein großes Anliegen von mir das Juristendeutsch und die vielfältigen Gerichtsurteile und damit die anzuwendende
Prozesstaktik in verständlicher Art und Weise mit den Mandanten zu besprechen. Hierfür nehme ich mir immer wieder viel Zeit.
Auch um qualitativ hochwertigste Beratung und Vertretung auch weiterhin gewährleisten zu können, habe ich den Fachanwaltskurs
Familienrecht erfolgreich absolviert. Die Rechtsanwaltskammer hat mir daher den Titel Fachanwalt für Familienrecht verliehen. Zusätzlich bin ich auch
Mitglied in der renommierten Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Hierüber bekomme ich auch immer wieder schneller als andere
wichtige Informationen.
Dieser Zusammenfluss der durch den Fachanwaltstitel nachgewiesenen fachlichen Kompetenz im Familienrecht, zusammen mit den Erfahrungen
als anerkannter Streitschlichter
und den im zweiten Studium vertieft erworbenen Kenntnissen im Bereich der zwischenmenschlichen Kommunikation bewirkt gerade im Bereich des Familienrechtes für den Mandanten eine optimale Vertretung.
Anwaltlicher Rat ist möglichst frühzeitig gefragt, denn wer macht sich schon bei der Trennung vom Ehepartner darüber Gedanken, dass
dieser auch während der Trennungszeit weiter erb- und pflichtteilsberechtigt ist? Hier müssen auch etwaige Formen zwingend eingehalten werden, wie
beispielsweise bei dem Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments.
Dies wird vor allem bei einem Unfall während der Trennungszeit ganz schnell sehr wichtig. Zusätzlich ist die Feststellung und ggf. Sicherung eines evtl.
Anspruches auf Zugewinnausgleich schon mit der Trennung möglich. Hier kann Sie der Rat eines Fachanwaltes leicht vor vielen tausend Euro Schaden bewahren bzw.
auf der anderen Seite den Gewinn von vielen tausend Euro bewirken.
Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten
und Nerven. Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie. Zur Not kenne ich dann auch ein
paar fiese (aber natürlich zulässige) Tricks.
Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Familienrecht:
Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in familienrechtlichen Fällen bei mir häufig
nicht mehr als 100,- Euro und wird zudem auch noch in voller Höhe angerechnet, wenn ich in der gleichen Angelegenheit weiter für Sie tätig bin. Bringen Sie
zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,-Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Wenn Sie finanziell bedürftig sind und einen sog. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht (z.B.
Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131) erhalten haben, dann kostet Sie die Beratung bei mir sogar nur 10 Euro. Einen solchen Beratungshilfeschein erhalten Sie
kostenlos auf Anfrage bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort brauchen Sie dazu regelmässig nur einen Nachweis über Ihr monatliches Einkommen und Ihren
Mietvertrag vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der ersten Beratung bei mir schon vorliegen haben. Gerne teilt Ihnen
meine Sekretärin die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichtes mit.
Stichworte: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das Vorhandensein einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht halte ich persönlich für elementar wichtig.
Jeder erwachsene Mensch darf natürlich für sich entscheiden. Was ist aber, wenn man aufgrund einer Krankheit nicht für sich entscheiden kann? Hier muss
zwingend eine andere Person dann entscheiden. Dies ist im Zweifel der Arzt der einen nicht kennt und der eine gesetzliche Verpflichtung hat. Es gibt aber
noch viel mehr an Punkten als nur die berühmte Frage, ob umgangssprachlich die Geräte abgestellt werden sollen. Was es alles zu bedenken gibt ist nur durch
eine ausführliche Beratung zu klären. Die Wichtigkeit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist inzwischen sogar gesetzlich festgeschrieben.
Wichtig ist jetzt nur noch, dass auch die notwendigen Formen eingehalten werden, damit die Erklärungen auch rechtlich wirksam sind. Hier helfe ich Ihnen gerne.
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht wird dringend notwendig, wenn Sie z.B. aufgrund eines Unfalles nicht
mehr selbst für sich entscheiden oder ihren Willen gegenüber Dritten äussern können. In einem solchen Fall benötigen Sie eine rechtssichere
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht !
Für meine Mandanten habe ich auch die Möglichkeit die Vorsorgevollmacht zentral registrieren zu lassen, damit
Vormundschaftsgerichte und Betreuungsbehörden die Möglichkeit haben festzustellen, ob im konkreten Fall eine Vollmacht erteilt wurde. Am 14.05.2009 hat der
Bundestag zudem entschieden, dass ab dem 01.09.2009 auch Patientenverfügungen ebenso registiert werden können. Bei der Registrierung von Patientenverfügungen
sind aber weitere Besonderheiten zu beachten über die ich Ihnen gerne nähere Auskunft gebe.
Was es mit den beiden oben genannten Erklärungen genau auf sich hat, worauf Sie bei deren Erstellung achten müssen und
auf Wunsch auch die Hilfe bei der Erstellung selbst ist eine schwierige und vor allem individuelle Angelegenheit.
Wenn Sie möchten helfe ich gerne auch Ihnen dabei.
Für Sie habe ich auch die offizielle Mitteilung des Bundesjustizministeriums zu dem relativ neuen Gesetz über Patientenverfügungen veröffentlicht.
Endlich gibt es die Möglichkeit einer definitiven Verbindlichkeit einer Patientenverfügung. Daher ist mein
eindeutiger Rat, dass jeder erwachsene Mensch so eine Patientenverfügung haben sollte. Einen Unfall mit bösen Folgen kann schließlich jeder von uns jederzeit
haben.
Aktuell:
- Der BGH hat am 30.06.2010 (veröffentlicht am 27.07.2010) zum nachehelichen Krankheitsunterhalt entschieden. Die Hürden wurden
sehr hoch angesiedelt. Um Krankheitsunterhalt noch erfolgreich geltend machen zu können muss sehr genau vorgetragen werden.
- Der BGH hat am 26.05.2010 (veröffentlich am 07.07.2010) zur Frage der Abänderung eines nachehelichen Unterhaltsvergleiches
entschieden. Hiernach besteht ggf. eine Abänderungsmöglichkeit, auch wenn im ursprünglichen Vergleich weder die Grundlagen festgehalten noch die zukünftige
Befristung vorbehalten worden ist.
- Der BGH hat am 25.06.2010 zur Frage der Sterbehilfe entschieden. Der Weg zur Zulässigkeit ist nun um einen Schritt weiter
beschritten. Wichtig ist hier aber eine gute Formulierung in der Patientenverfügung.
- Der BGH hat am 28.04.2010 (veröffentlicht 26.05.2010) entschieden, dass eine Unterhaltsbefristung auch dann möglich ist, wenn der
Unterhaltsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist.
- Der BGH hat am 21.04.2010 (veröffentlicht am 21.05.2010) zur Frage des Betreuungsunterhaltes erneut entschieden. Hiernach kommt
eine Anrechnung des eigenen Einkommens nur in Betracht, wenn keine Erwerbsobliegenheit besteht.
Der pauschale Betreuungsbonus ist indirekt abgeschafft.
- Der BGH hat am 17.03.2010 (veröffentlicht am 19.03.2010) eine neue Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt getroffen.
Jetzt
gibt es weitere Anhaltspunkte, ob überhaupt und wenn ja wie lange oder wie stark eine zeitliche oder höhenmäßige Befristung erfolgen darf bzw. was
vorliegen muss, um zu keiner oder wenigstens keiner so starken Befristung zu kommen.
- Am 23.02.2010 wurde die Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 veröffentlicht, in welcher klar gestellt wird, wann auch bei einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche der Partner untereinander bestehen und wann nicht.
- Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.02.2010 zu der Frage der sog. fiktiven Einkommenszurechnung beim Kindesunterhalt
entschieden.
Es kann durchaus passieren, dass einem unterhaltspflichtigen Elternteil ein berufliches Einkommen zugerechnet wird, welches er gar nicht
hat. Gerne erläutere ich Ihnen die Folgen dieser Entscheidung für Ihren Fall.
- Am 05.02.2010 wurde der deutsch-fanzösische Staatsvertrag über einen neuen ehelichen Güterstand unterzeichnet und nun muss er nur
noch formal ratifiziert werden. Dieser neue Güterstand kann auch für bestehende Ehen nachträglich gewählt werden.
Gerne gebe ich Ihnen dazu einige
Informationen und berate Sie, ob dieser neue Güterstand für Ihre spezielle Ehe sinnvoll ist oder nicht.
- Die am 03.02.2010 getroffene Entscheidung des BGH über die Rückforderungsmöglichkeiten von Ex-Schwiegereltern bzgl. Geschenken
gegen ihr Ex-Schwiegerkind war schon Mittags am gleichen Tage bekannt und wird berücksichtigt.
Gerne erläutere ich Ihnen, was dieses Urteil für Ihren Fall bedeutet.
- FamR: Wussten Sie eigentlich, dass statistisch gesehen auf 1.000 Einwohner pro Jahr 4,6 Eheschließungen und gleichzeitig 2,3
Ehescheidungen entfallen (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de).
Damit werden exakt die Hälfte aller Ehen wieder geschieden.
Dies biete ich meinen Mandanten.
Arbeitsrecht ->
Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen
Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine e-Mail an: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de.
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