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Bei bestimmten und im Gesetz genau vorgeschriebenen Streitigkeiten kann man seit dem 01.01.2000 nicht mehr direkt vor den Gerichten klagen, sondern muß vorher
die sogenannte “obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung” versucht haben.
Per Gesetz darf diese Streitschlichtung aber nicht vor jedermann versucht werden, sondern es dürfen nur besondere vom Präsidenten des jeweiligen
Oberlandesgericht genau überprüfte Gütestellen machen. Aber zusätzlich wird auch noch jeder einzelne Schlichter in diesen Gütestellen vor seinem
Amtsantritt von dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgericht ganz genau auf seine besonderen Kompetenzen und Qualifikationen hin überprüft, bevor er die
entsprechende Ernennung erhält. Insbesondere ist die Integrität und die Unabhängigkeit der Schlichterpersonen hierbei ein maßgeblicher Faktor.
Die Rechtsanwälte von Krefeld haben über den “Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V.” eine solche Gütestelle gegründet. Von allen Rechtsanwälten des
Landgerichtsbezirks Krefeld sind nur vier ausgewählte Anwälte von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Schlichter in dieser Gütestelle berufen
worden. Einer dieser vier dazu ernannten Schlichter bin ich.
Um ein einheitliches und vor allem gerechtes Verfahren zu gewährleisten ist für die Schlichtung vor der Schlichtungsstelle eine Verfahrensordnung erstellt
worden, die zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Vereins der Rechtsanwälte Krefeld e.V., Nordwall 131, 47798 Krefeld,
Tel. 02151-773146 eingesehen werden kann. Die Kosten für so ein Verfahren belaufen sich unabhängig vom Streitwert immer auf 61,-Euro. Wenn es zu einer
abschließenden Regelung im Gütetermin kommt fällt lediglich eine weitere Vergleichsgebühr von 25,- bis 50,-Euro an, wobei dann jedoch die Gerichtskosten für
ein ansonsten notwendig werdendes gerichtliches Verfahren entfällt.
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