
Arbeitsrecht
Ich übernehme keine neuen Mandate im Arbeitsrecht mehr.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, anerkannter Streitschlichter und Mediator in Krefeld
Die häufigsten Bereiche sind:
- Abfindungs- und Aufhebungsverträge
(Was sind die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages?) - Abmahnung
(Ist die Abmahnung überhaupt wirksam? Sollte ich gegen sie vorgehen?) - Arbeitsvertragserstellung
(Was sind die versteckten Klauseln im Arbeitsvertrag? Auf welche hat ein Arbeitnehmer regelmäßigen Einfluss? Muss der Änderungskündigung zugestimmt werden?) - Betriebsübergang
(Wie wirkt sich der Betriebsübergang für mich aus? Welche Formalien und Fristen muss ich beachten?) - Kündigung
(Ist die Kündigung wirksam? Sollte ich eine Klage erheben [3-Wochen-Frist beachten]? Was passiert mit und was ohne eine Klage?)
Bitte beachten Sie hier, dass es ggf. auch Sinn machen kann die Kündigung form- und fristgerecht zurück zu weisen. Die Frist hierfür beträgt zwischen 3 und 10 Tagen seit Erhalt der Kündigung. Daher sollten Sie bei Erhalt der Kündigung sofort mit mir Kontakt aufnehmen. - Lohn- und Gehaltsklage
(Wie schnell komme ich an meinen Lohn? Muss ich auch arbeiten, obwohl ich keinen Lohn erhalte?) - Sperrzeit beim ALG I
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich durchaus die Möglichkeit besteht, dass das Arbeitsamt/ Bundesagentur für Arbeit Ihnen nach einer Kündigung eine Sperrzeit von 3 Monaten für den Bezug des ALG I verhängen kann, wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erhoben haben.
Warum und wieso Ihnen das passieren kann, erläutere ich Ihnen gerne persönlich. - Teilzeit- und Befristungsverhältnis
(Ist es überhaupt wirksam zustande gekommen? Hat der Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche und wenn ja, wie wieviel? Wie sind die Kündigungsfristen? Was ist beim Krankheitsfall?) - Zeugnis
(Wie ist ein Zeugnis zu erstellen? Was muss darin stehen und was darf nicht darin stehen? Was bedeuten die jeweiligen Klauseln?)
In dem Bereich des Arbeitsrechtes werden von Seiten des Arbeitnehmers häufig die Probleme und deren Klärung in Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Kündigung als die Wichtigsten empfunden.
Hier geht es dann um Fragen wie:
- Ist diese überhaupt rechtmäßig?
- Warum sollte vom Arbeitnehmer evtl. trotzdem [innerhalb der 3-Wochen-Frist] eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
- Wenn sie schon rechtmäßig ist, bekomme ich dann wenigstens eine Abfindung? Wieviel Abfindung kann ich fordern?
- Kann ich ggf. gleich eine neue Arbeit aufnehmen?
- Ist mein Arbeitszeugnis richtig formuliert?
Von Seiten des Arbeitgebers geht es vielfach um andere Fragen wie z.B.:
- Wie erstelle ich überhaupt einen Arbeitsvertrag, der meinen spezifischen Anforderungen genügt und der die Besonderheiten des Betriebes vollständig berücksichtigt?
- Wie kann ich Probleme mit Arbeitnehmern beheben, ohne ihnen gleich zu kündigen?
- Wie trenne ich mich von Arbeitnehmern (Abmahnung, Kündigung)? Welche Besonderheiten muss ich z.B. bei Krankheit, Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Eltern in Elternzeit berücksichtigen?
- Muss ich eine Abfindung zahlen?
Häufig ist die Vermeidung einer Eskalation der Situation das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter oder als Mediator. So muss es selbst nach einer ausgesprochenen Kündigung nicht unbedingt zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, wenn meine Mandanten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten möchten. Wenn die Sache aber einmal eskaliert ist und vor Gericht liegt und auch dann nicht mehr gütlich zu beenden ist, dann kenne ich als langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Not auch ein paar fiese aber natürlich zulässige Tricks. Umso früher Sie zu mir kommen umso mehr kann ich regelmäßig für meine Mandanten erreichen.
Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Arbeitsrecht
Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine E-Mail an: rechtsanwalt[at]johannes-hakes.de
Es gibt z.B. auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in arbeitsrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro. Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Sie brauchen Rat? Sprechen Sie mit mir!
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Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Meinungen über RA Hakes im Internet
Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten.
Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc.
Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.
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