Zeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument. Bei jeder Bewerbung ist häufig gerade das letzte Arbeitszeugnis ausschlaggebend, ob der Bewerber überhaupt in eine nähere Auswahl genommen oder gleich aussortiert wird. Deshalb sollte der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin sehr darauf achten, dass das Zeugnis auch für ihn und seine / ihre berufliche Zukunft möglichst förderlich ist.

Dass ein zu schlechtes Arbeitszeugnis hinderlich ist, versteht sich von selbst. Aber erst auf den zweiten Blick erkennt man, dass ein zu gutes Zeugnis vielfach auch eher wie ein Bumerang wirkt. Zunächst muss es überhaupt einmal glaubhaft sein. Wenn der Arbeitnehmer zu sehr gelobt wird oder ihm zu viele Kompetenzen oder Erfahrungen bescheinigt werden wird dem Zeugnis gar nicht mehr geglaubt.

Selbst wenn es aber zunächst glaubhaft ist, kommt man zwar häufig in die engere Auswahl, vielleicht auch zum Bewerbungsgespräch und evtl. gar zum neuen Job. Aber was passiert, wenn der Arbeitgeber dann im Bewerbungsgespräch oder gar im späteren Job bemerkt, dass die Angaben im Zeugnis unwahr oder bewusst geschönt waren? Dann ist man natürlich gleich als Lügner abgestempelt, bekommt (zu Recht) gleich eine fristlose Kündigung und ggf. auch noch ein Strafverfahren wegen Betruges oder unter Umständen sogar eine Schadensersatzklage an den Hals. Das alles ist vom Arbeitnehmer aber nicht gewollt und evtl. auch gar nicht absehbar gewesen. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass das Zeugnis zwar wohlwollend formuliert ist, aber eben weder zu schlecht noch zu gut.

Die Gründe, warum ein Zeugnis zu schlecht oder zu gut ausfällt, können vielschichtig sein. Meistens denkt sich der Arbeitgeber nicht so sehr viel dabei, insbesondere nicht, wenn er ein zu gutes Zeugnis schreibt. Beides ist für ihn sehr gefährlich. Bei einem zu schlechten Zeugnis könnte der Arbeitnehmer evtl. eine Schadensersatzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erheben, bei einem zu guten Zeugnis könnte dies der neue Arbeitgeber machen. Daher halte ich es für sehr wichtig, dass das Zeugnis zwar wohlwollend, aber trotzdem natürlich wahr formuliert ist.

Die Unwahrheit kann sich auch daraus ergeben, dass evtl. wichtige Punkte einfach nicht benannt werden.

Mögliche Gründe für ein „zu schlechtes“ Zeugnis:

  • Der Arbeitgeber ist verärgert über die Kündigung des Arbeitnehmers und lässt dies in das Zeugnis oder die Bewertung einfließen.
  • Aspekte die zur Kündigung geführt haben überschatten die ansonsten immer guten Leistungen des Arbeitnehmers.
  • Der Arbeitgeber geht bei seiner Bewertung nicht von objektiven Maßstäben aus, sondern nimmt unzulässige oder nicht beweisbare Bewertungsmaßstäbe.
  • Manchmal möchte der Arbeitgeber auch den Betriebsfrieden wahren und den ausscheidenden Mitarbeiter dann aus Angst vor Beschwerden der verbleibenden Arbeitnehmerschaft nicht gut bewerten.
  • Evtl. wird der ausscheidende Arbeitnehmer auch mit anderen Kollegen verglichen, die aber ganz andere Tätigkeiten und Funktionen hatten.
  • Der Arbeitgeber möchte evtl. eine Schadensersatzklage von zukünftigen Arbeitgebern gegen sich vermeiden.

Mögliche Gründe für ein „zu gutes“ Zeugnis:

  • Der Arbeitgeber ist überängstlich und möchte keinen Aspekt vergessen. Dadurch wird das Zeugnis zu ausführlich und zu lang, mithin fehlt die Schwerpunktbildung.
  • Den Arbeitgeber kostet ein zu gutes Zeugnis nichts. Damit wird der Arbeitnehmer ruhig gestellt und verzichtet ggf. auch auf einen Teil der Abfindung.
  • Der Arbeitgeber möchte den Streit mit dem Arbeitnehmer über die Zeugnisbewertung vermeiden, denn der Arbeitgeber hat ja (auf den ersten Blick) nichts davon.
  • Der Arbeitnehmer soll "ruhig" gestellt werden, da er von gewissen "Leichen im Keller" des Arbeitgebers, also irgendwelchen Unregelmäßigkeiten Kenntnis hat oder auch nur Kenntnis haben könnte.
  • Der Arbeitgeber möchte dem ausscheidenden Arbeitnehmer schlichtweg etwas Gutes tun.

Gleich wie man es dreht und wendet. Sowohl ein zu schlechtes wie auch ein zu gutes Zeugnis sind für beide Seiten, also Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, sehr gefährlich. Gerne helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht entweder so ein zutreffendes Zeugnis überhaupt erst zu erstellen oder auch es zu überprüfen, ob es denn richtig ist. Neben den vielen verklausulierten Zeugnisnoten ist schließlich auch häufig wichtig, was gerade nicht im Zeugnis steht, aber stehen sollte. Spätestens dies kann aber nur der erfahrene Fachanwalt erkennen. Zu der Frage was ein Zeugnis beinhalten soll und was es auf Wunsch des Arbeitnehmers beinhalten muss oder nicht beinhalten darf gibt es auch viele Gerichtsurteile, wie z.B. das des BAG vom 11.12.2012. Nur wenn man alle Spezialurteile kennt, kann man ein Zeugnis richtig überprüfen. Das sehe ich als meine Aufgabe an. 


Und dass die Zeugnisnote nach wie vor sehr wichtig, ist zeigt sich auch daran, dass erst am 18.11.2014 das BAG wieder einmal darüber zu entscheiden hat. Hinzu kommt dann auch noch der Aspekt, dass auch die sonstigen sprachlichen Ausführungen im Zeugnis grundsätzlich mit der Zeugnisnote übereinstimmen sollten. Dies kann dann aber nur ein Fachanwalt mit der nötigen Erfahrung beurteilen, denn grundsätzlich müssen ja alle Zeugnisse positiv formuliert sein.

Erfahrungsgemäß kann die Zeugniskorrektur, wenn es sonst denn keine weiteren Streitpunkte gibt, außergerichtlich geregelt werden. Das spart dann für alle Beteiligten, Zeit, Mühe und Kosten.

Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Arbeitsrecht

Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine E-Mail an: rechtsanwalt[at]​johannes-hakes.de

Es gibt z.B. auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in arbeitsrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro. Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. 

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Meinungen über RA Hakes im Internet

Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten. 

Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc. 
Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.

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