Familienrecht

Insbesondere in Fällen des Scheiterns von Ehen / Lebenspartnerschaften, also oft dem Anfang einer Scheidung, ist häufig die Vermeidung einer unnötigen Eskalation der ganzen Angelegenheit das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meinen Funktionen als Mediator oder anerkannter Streitschlichter. Die Vermeidung der Eskalation hilft dann regelmäßig nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch Streit und die damit zusammenhängende seelische Belastung zu vermeiden, was natürlich insbesondere wichtig ist, wenn auch Kinder vorhanden sind. Gerade eine gütliche Einigung wird von mir auch grundsätzlich befürwortet, sofern es eine ausgewogene und faire Einigung ist. Diese erfolgt dann sehr häufig auch außerhalb der Gerichte. Wenn meine Mandanten/ Mandantinnen aber keine gütliche Einigung wünschen oder die Gegenseite zu einseitig nur deren Interessen verfolgt, spätestens dann gehe ich auch gerne mit aller Härte und allen fiesen (aber natürlich zulässigen) Tricks vor, um die Interessen meiner Mandantschaft bestmöglich durch zu setzen.

Um die qualitativ hochwertigste Beratung und Vertretung auch weiterhin gewährleisten zu können, bin ich seit vielen Jahren auch Fachanwalt für Familienrecht. Dieser Zusammenfluss der durch den Fachanwaltstitel nachgewiesenen fachlichen Kompetenz im Familienrecht, zusammen mit den Erfahrungen als Mediator sowie als anerkannter Streitschlichter und den im zweiten Studium vertieft erworbenen Kenntnissen im Bereich der zwischenmenschlichen Kommunikation bewirkt gerade im Bereich des Familienrechtes für den Mandanten eine optimale Vertretung.

Anwaltlicher Rat ist möglichst frühzeitig gefragt, denn wer macht sich schon bei der Trennung vom Ehepartner darüber Gedanken, dass z.B. dieser auch während der Trennungszeit weiter erb- und pflichtteilsberechtigt ist? Hier müssen auch etwaige Formen zwingend eingehalten werden, wie beispielsweise bei dem Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments. Dies wird vor allem bei einem Unfall während der Trennungszeit ganz schnell sehr wichtig. Zusätzlich sind die Feststellung und ggf. Sicherung eines evtl. Anspruches auf Zugewinnausgleich schon mit der Trennung möglich. Hier kann Sie der Rat eines Fachanwaltes leicht vor vielen tausend Euro Schaden bewahren bzw. auf der anderen Seite den Gewinn von vielen tausend Euro bewirken.

Dies gilt bei einer Trennung nicht nur für den Bereich des Zugewinnausgleiches (Verjährungsfrist bitte beachten), sondern auch andere Positionen wie z.B. die Mietkosten für die ehemals gemeinschaftliche Wohnung oder die diese betreffenden Strom- und Heizkosten, die noch nach der Trennung anfallen. Hier gibt es verschiedene Wege des sehr sinnvollen Vorgehens. Auch ist in vielen Fällen ein eigentlich verfrühter Scheidungsantrag durchaus sinnvoll und die damit verbundenen, tatsächlichen Risiken sind eher gering.

Es gibt daher viele Punkte, die möglichst schon vor der Trennung besprochen werden sollten. Deshalb sagte auch der Vorsitzende Richter am OLG Hamm Werner Reinken (abgedruckt in der Zeitschrift Forum Familienrecht 1/2008, S. 18): »Die anwaltliche Beratung und Hilfestellung ist unmittelbar mit der Trennung bereits gefragt. ... Die Weichen müssen insoweit gleich richtig gestellt werden. Die Gewinnung von ausreichenden Informationen ist der erste entscheidende Schritt.«
Wenn das nun sogar ein vorsitzender Richter eines OLG sagt, was ist dem dann noch hinzuzufügen?

Es muss ja auch nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven. Außergerichtlich können die Regelungen in verschiedenen Formen gefunden werden - die Bekanntesten lauten hier Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie. Zur Not kenne ich dann auch ein paar fiese (aber natürlich zulässige) Tricks. Umso früher Sie zu mir kommen umso mehr kann ich regelmäßig für meine Mandanten erreichen.

Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Familienrecht

Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in familienrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro. Bitte bringen Sie zu einer solchen Erstberatung entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. 

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Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro. 
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Meinungen über RA Hakes im Internet

Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten. 

Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc. 
Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.

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