Über mich

Zuerst habe ich (Jahrgang 1968) Rechtswissenschaften (die klassische Ausbildung eines Juristen/ Rechtsanwaltes) in Marburg studiert und anschließend zusätzlich auch noch Verwaltungswissenschaften (inhaltlich so etwas wie ein Studium für Führungskräfte) in Speyer. Hierdurch habe ich auch den zusätzlichen Titel Mag. rer. publ. erworben. Nahezu ausschließlich arbeite ich in meiner Tätigkeit als Anwalt im Familienrecht und im Arbeitsrecht. Nur durch die Beschränkung auf zwei Bereiche ist eine wirkliche Spezialisierung möglich, denn ein Mensch kann nicht alles wissen und nicht in allem eine große Erfahrung haben.

Inzwischen ist zwar jeder deutsche Rechtsanwalt auch vor den Oberlandesgerichten zugelassen, doch habe ich schon lange vorher die besondere Zulassung hierfür besessen. Diese zusätzliche Erfahrung biete ich meinen Mandanten.

Weiterhin hat mir gerade das verwaltungswissenschaftliche Studium als zweites von mir erfolgreich absolviertes, universitäres Hochschulstudium einen vertieften Einblick auch in die personellen Abläufe von Unternehmen und die wirtschaftliche Denkweise von Firmen gewährt. Dies ist gerade im Arbeitsrecht sehr wichtig. Ebenso konnte ich durch mein zweites Studium auch noch auf wissenschaftlicher Ebene meine schon vorhandenen und in anderen Bereichen gelernten und dort vielfach praktizierten Fähigkeiten der Kommunikation und der zwischenmenschlichen Konfliktlösung weiter vertiefen. Diese hilft dann nicht nur im Rahmen einer gütlichen Trennung von Eheleuten oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern ist im Rahmen der gerichtlichen Prozessführung auch immer wieder taktisch gut einsetzbar. Da ich gerade im Familienrecht seit mehr als 20 Jahren überaus intensiv tätig bin, führe ich dort auch den Titel »Fachanwalt für Familienrecht«. 
 

Familienrecht • Ehevertrag • Scheidungsfolgevereinbarung

Die anwaltliche Beratung im Bereich des Familienrechtes beginnt manchmal schon mit einem Ehevertrag vor einer Heirat, auch wenn die häufigsten Fragen erst bei einer Trennung oder Scheidung aufkommen. Viele Mandanten schließen dann noch eine sog. verbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Das verhindert dann den berühmten Rosenkrieg und die Parteien sparen so ganz nebenher gleich viel Geld. Wenn Kinder dabei sind, dann wirkt sich die Vermeidung einer solchen harten und streitigen Trennung natürlich auch positiv auf die Kinder aus. In manchen Fällen geht es aber nicht ohne einen Rosenkrieg. In diesem Fällen habe ich natürlich keine Scheu alle sprichwörtlichen Register zu ziehen und schrecke auch vor fiesen (aber natürlich zulässigen) Tricks nicht zurück, wenn der Mandant sie denn wünscht.

Außergerichtliche Konfliktlösung • Streitschlichtung • Mediation

Gerade durch die Fähigkeit zur vorgerichtlichen Konfliktlösung kann ich häufiger gerichtliche und somit teure Auseinandersetzungen zu Gunsten der Mandanten vermeiden. Diese Fähigkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung, insbesondere bei der bevorstehenden Trennung oder Scheidung mit den Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Zugewinn, ist auch ein maßgeblicher Faktor in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter. Von allen Rechtsanwälten Krefelds haben neben mir nur drei weitere Anwälte von der Präsidentin des Oberlandesgerichts die Ernennung zum Streitschlichter erhalten. Dieses Amt und damit diese Zusatzqualifikation habe ich nun schon seit mehr als 20 Jahren inne. Neben meinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt und als anerkannter Streitschlichter biete ich meinen Mandanten auch meine Hilfe als Mediator an. Um mich auf diesem Gebiet noch weiter zu spezialisieren habe ich hier auch extra eine besondere Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Die Mandanten können somit bei mir wählen, ob sie mich in meiner Eigenschaft und Qualifikation als Fachanwalt oder als anerkannten Streitschlichter oder als Mediator wünschen. Die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Diese Auswahlmöglichkeit ist in Krefeld einzigartig. Nur bei mir bekommen die Mandanten diese drei langjährigen, unterschiedlichen Erfahrungen aus meinen verschiedensten Tätigkeiten sozusagen im Preis inklusive. So darf z.B. nur ein Mediator der auch gleichzeitig Rechtsanwalt ist bei der gefundenen Lösung auch gleichzeitig rechtliche Regelungsvorschläge machen.
 

Arbeitsrecht

Der zweite große Bereich meiner anwaltlichen Tätigkeit ist seit über 15 Jahren der des Arbeitsrechtes. Deshalb bin ich auch »Fachanwalt für Arbeitsrecht«. Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und kenne daher auch die Tricks und Kniffe beider Seiten. 

Wenn es noch nicht zur Kündigung oder Betriebsauflösung gekommen ist, dann hilft auch häufig meine Erfahrung als anerkannter Streitschlichter oder Mediator um eine Eskalation der Angelegenheit zu vermeiden. Selbst wenn z.B. die Kündigung schon ausgesprochen ist, kann in vielen Fällen trotzdem auf einer gütlichen Art und Weise die Angelegenheit doch noch ohne den totalen Streit beendet werden. Wenn allerdings eine gütliche Lösung nicht zustande kommt, dann kämpfe ich auch gerne mit den sog. harten Bandagen für meine Mandanten.

Spezialisierung

Ein Mensch kann nicht alles wissen, auch ein Anwalt nicht. Daher habe ich schon frühzeitig meine beruflichen Tätigkeiten immer wie mehr spezialisiert und mich schon seit vielen Jahren auf die beiden Bereiche Familienrecht und das Arbeitsrecht beschränkt. In diesen beiden Bereichen bin ich fast ausschließlich tätig und bilde mich hier auch durchgängig stark fort. Mehrmals im Jahr besuche ich deshalb zusätzlich u.a. externe Fortbildungen. 

Durch das so seit Jahren immer mehr erworbene Spezialwissen kann ich für meine Mandanten Vorteile erwirken, die nicht zu erreichen wären, wenn ich mich als Anwalt über viele Rechtsgebiete verzetteln würde. Aus diesem Grunde habe ich mich auf diese beiden Bereiche spezialisiert und lehne Mandate aus anderen Bereichen regelmäßig ab.

Philosophie

Seit inzwischen über 20 Jahren bin ich nun für Mandanten tätig. Bewusst habe ich mich auch dafür entschieden eine spezialisierte Einzelkanzlei zu führen. So ist für die Mandanten auch sicher gestellt, dass bei mir wirklich und nur der spezialisierte Fachanwalt für sie arbeitet. Viele andere Kanzleien haben noch zusätzlich einen oder mehrere angestellte Anwälte, die im Hintergrund die Schreiben fertigen und der beauftragte Anwalt unterschreibt sie nur. Dies ist bei mir anders. In meiner Kanzlei ist sicher gestellt, dass auch wirklich alle Briefe nur und einzig von mir stammen.

Es muss ja nicht immer alles streitig vor Gericht entschieden werden - häufig geht es auch noch einvernehmlich. Das spart dann Kosten und Nerven. Wenn es aber nicht anders geht, dann kämpfe ich auch vor Gericht gerne mit allen zulässigen Mitteln für Sie. Zur Not kenne ich dann auch ein paar fiese (aber natürlich zulässige) Tricks.

Sie brauchen Rat? Sprechen Sie mit mir!

Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine »E-Mail oder nutzen Sie das »Kontaktformular.

Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro. 
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Meinungen über RA Hakes im Internet

Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten. 

Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc. 
Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.

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